Wertermittlung Praxis-News Nr. 20

Die AKW-Explosionen in Tschernobyl 1986 und Fukuschima 2011 haben die öffentliche Diskussion um die Energiewende völlig verändert. Seit dem Ukraine-Krieg (Februar 2022) ist die Energieversorgung noch weiter angespannt und die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Das EEG sieht vor, bis zum Jahr 2030 die Stromversorgung zu mindestens 80 % über erneuerbare Energien abzudecken. Bereits in den vergangenen zehn Jahren hat sich alleine die Leistung der Windenergieanlagen in Deutschland mehr als verdoppelt. Knapp 30.000 Windenergieanlagen liefern in Deutschland zu Beginn des Jahres 2022 On- und Off-Shore Strom ins Netz. Insgesamt 6.700 mehr als noch zum 31.12.2012. Und die Entwicklungen werden zu einem noch stärkeren Anwachsen von Anlagen erneuerbarer
Energien (Wind-, Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- sowie Biogasanlagen) und
somit auch zu immer mehr Wertermittlungsaufgaben führen. Dies betrifft unter anderem:
• die Beurteilung geeigneter Modelle für eine Beteiligung der Grundstückseigentümer an der Wertschöpfung von Anlagen erneuerbarer Energien (Umsatzbeteiligung)
• die Ermittlung der Bodenbewertung von Standort-, Zuwegungs- und umliegenden Agrarlandflächen
• die Ermittlung von einmaligen Ablösebeträgen und laufenden Nutzungsentgeltzahlungen
• die Vorgehensweise zur Aufteilung der Nutzungsentgelte zwischen den Anspruchsgruppen der betroffenen Flächen
• die Ableitung von Orientierungswerten für die Praxis
• die Wertermittlung vorhandener Windenergieanlagen (WEA)
• die Auswirkung des Einflusses der WIndenergie auf umliegende Grundstücke
Für die Wertermittlung ist das Vergleichswertverfahren heranzuziehen. Da in der Regel die Betreiber der Windenergieanlagen nicht gleichzeitig auch Eigentümber der Standortflächen sind, sind entsprechend vertragliche Vereinbarungen – die Pachtnutzungsverträge – abzuschließen.
Diese Informationen haben wir für Sie aus der digitalen Datenbank Praxis der Grundstücksbewertung recherchiert. Dort finden Sie auch noch weitere Details z.B. zur Ermittlung der jährlichen Pachtnutzungsentgelte oder dem Ablösebetrag.
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Neuheiten/Vorschau
Herbert Troff
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
3. neubearbeitete, erweiterte Neuauflage, 2022
Durch staatlich geregelte Einspeisevergütungen nach den Erneuerbare-
Energien-Gesetzen (EEG) ist es zu einer sehr starken Zunahme
von Anlagen erneuerbarer Energien auf Grundstücken gekommen.
Außerdem sind aktuell durch die politischen Zielsetzungen im Jahre
2022 (beschleunigte Energieversorgung mit erneuerbaren Energien
bis zum Jahre 2030 mit 80 %), die neuen gesetzlichen Regelungen
des EEG 2023 sowie die weiteren Anwendungsgesetze erhebliche
Vorgabeänderungen entstanden, die bei Wertermittlungen zu berücksichtigen
sind.
In diesem Buch werden Grundstücke mit Windenergie-, Photovoltaik-
und Biogasanlagen sowohl von den Grundlagen der Anlagetechnik
als auch von der Bewertungssystematik und Bewertungsmodellen
betrachtet. Für das Sachverständigenwesen sind hier
neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung entstanden und die
Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen.

Bernhard Bischoff
ImmoWertV 2021
Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Das Fachbuch behandelt u. a.:
- die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung
- die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
- den Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten
- die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
- die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ
- die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
- die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben
- und vieles mehr …
