Aktuelle Informationen und Neuheiten: regelmäßig, professionell, direkt
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
heute erhalten Sie wieder die aktuellen „Praxis-News“ von den Herausgebern von „Praxis der Grundstücksbewertung“.
Hierin finden Sie wertvolle Praxis-Tipps zur Gesetzgebung, Rechtsprechung, zu aktuellen Urteilen, verschiedenen Seminarangeboten sowie Produktneuheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude!
Herbert Troff und Bernhard Bischoff
Ihre Wertermittlungsexperten
Gesetze / Richtlinien / Urteile

Schriftformerfordernis im Gewerbemietrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Diskussionsentwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernis im Gewerbemietrechtvorgelegt, zu dem Stellunggenommen werden konnte. Alle Stellungnahmen sind nun beim
Bundesministerium der Justiz
neben dem Entwurf veröffentlicht worden. Vorgesehen sind im Wesentlichen Änderungen des BGB und des EGBGB. So soll ein Mietvertrag für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, für unbestimmte Zeit gelten, wenn er nicht in schriftlicher Form geschlossen wurde.

Bebauungsplan ohne Chance auf eine Realisierung
Bebauungspläne legen als Satzung das Planungsrecht fest und stellen den Willen der Gemeinde zur städtebaulichen Ordnung dar. Nun ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Umsetzung eines B-Plans daran scheitert, dass Bestandschutz, Denkmalschutz oder eine andere Regelung die Verwirklichung der Planung verhindert. Das BVerwG hat nun entschieden, wie dieses Spannungsverhältnis zu lösen sein könnte (Beschluss vom 24. Februar 2022, BVerwG 4 BN 49.21).

Wegen der Corona-Pandemie ausgefallene Hochzeitsfeier und Zahlung der vereinbarten Miete für den Festsaal
Wegen der Corona-Pandemie muss eine Hochzeitsfeier ausfallen, und der Mieter der Räumlichkeiten verlangt die Rückzahlung der im Voraus gezahlten Miete, was der Vermieter verweigert. Vermietet wurde in dem Vertrag nur die Räumlichkeit nicht dagegen wurde auch die Umsetzung der Hochzeitsfeier (Bewirtung, Unterhaltung, etc.) vertraglich vereinbart. Der BGH hatte zu klären, die einfache Vermietung wegen Corona unmöglich geworden ist oder ob die Pandemie sich auf diesen Vertrag nicht auswirkt (Urteil vom 02. März 2022, BGH XII ZR 36/21).

Schließung von Hotels und Gaststätten wegen der Corona-Pandemie: Enteignung oder enteignungsgleicher Eingriff?
Während der Corona-Pandemie wurden auf rechtlicher Grundlage Gaststätten und Hotels geschlossen, so dass die Eigen-tümer oder Pächter keinen Umsatz hatten und wirtschaftliche Probleme die Existenz bedrohten. Durch die staatlich verordnete Schließung könnte ein besonderer Fall der Enteignung bzw. eines enteignungsähnlichen Eingriffs eingetreten sein, der zu einer Entschädigungspflicht des Staates führen könnte. Der BGH hatte nun in einem solchen Fall dieses Problem zu klären und zu lösen Urteil vom 17. März 2022, BGH III ZR 79/21).
Seminarangebote mit Autoren von Praxis der Grundstücksbewertung
August/September/Oktober 2022
09.09.2022
Immobilientransaktionen
Frankfurt am Main
Management Circle, Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff REV
14.09.2022
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
14.09.2022
ImmoWertV & Modellkonformität bei der Gutachtenerstattung & Aktuelles aus der Immobilienbewertung
Wismar
Nordische Bausachverständigentage, Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff REV
22.09.2022
Grundstücksbewertung im ländlich Raum
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Martin Homes
28.09.2022
Grundstücksbewertung im ländlich Raum
Webinar
vhw – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
06.10.2022
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
Leipzig
BVS – Sachsen/ Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
12.10.2022
Hotel- und Gaststättenbewertung in Coronazeiten
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
14.10.2022
Bewertung alternativer Energiesysteme
Stegersbach/Österreich
14. Forum Immobilienbewertung / Referent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
17.10.2022/18.10.2022
Verkehrswertermittlung von Denkmalobjekten
2 Halbtags-Webinare
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
18.10.2022
Hotel- und Gaststättenbewertung in Corona-Zeiten
Suhl
IHK Thüringen – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
19.10.2022
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
26.10.2022
Bewertung von Grundstücken mit Windenergieanlagen (WEA)
Kurz-Webinar (1,5 h)
Reguvis – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
Neuheiten/Vorschau

Herbert Troff
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien, 2. erweiterte Neuauflage, 2017
Die 1. Auflage dieses Buches aus dem Jahre 2015 hat eine lebhafte Aufnahme gefunden, so dass sie mittlerweile schon nach zwei Jahren vergriffen ist. Da die Erkenntnisse weiter fortgeschritten sind, der Gesetzgeber inzwischen mit dem neuen Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG 2017 – seit 1.1.2017 in Kraft) neue Regelungen hinsichtlich der Einspeisevergütungen für neu zu errichtende Anlagen vorgesehen hat, war eine Neubearbeitung des Buches notwendig. Die häufigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie.
Für Anlagen erneuerbarer Energien, die nach dem bisherigen Stromeinspeisegesetz 1990 und den EEG 2000 bis 2014 errichtet
wurden, gelten für die Bewertung die gesetzlichen Grundsätze und Verhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlagen, die in dieser neuen erweiterten 2. Auflage ebenso behandelt werden, wie für künftige neue Anlagen, die nach dem EEG 2017 errichtet werden.
Für künftige Anlagen ist ein Paradigmenwechsel bei den Einspeisevergütungen vorgenommen worden, nämlich keine Einspeisevergütungen nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG mehr für größere Anlagen, sondern sie werden durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in einem Bieterverfahren (Zuschlag erhält derjenige, der am Geringsten bietet) marktorientiert ermittelt.
Für das Sachverständigenwesen und für die Gutachterausschüsse sind hier neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien entstanden. Auch die Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen, eine Herausforderung an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Neu: PraxWert – 6.5 – Software zur Verkehrswertermittlung
seit Ende November 2021 ist die neue Version PraxWert – 6.5 verfügbar!
- mit allen Änderungen, die sich aus der ImmoWertV 2021 ergeben haben (seit 1.1.2022 in Kraft),
- sowie allen sonstigen Aktualisierungen von Datenreihen (u. a. Baupreisindizes; Sterbetafeln 2018/2020; Bewirtschaftungskosten ab 2022)
„PraxWert“ ist ein leistungsfähiges und einfach zu handhabendes Programm zur Wert-ermittlung von Grundstücken und zur Bewertung von Rechten und Belastungen, Zinseszins- und Rentenrechnung sowie zur Gutachtenerstellung nach der ImmoWertV auf der Basis von MS-Excel- und Word-Programmen.
Mit PraxWert kann man u.a. auch bei verschiedenen Gebäudearten (beispielsweise Einfamilienhaus 1.01 (KG, EG, voll ausgebautes Dachgeschoss) und 1.02 (KG, EG, nicht ausgebautes DG) den Gebäudemix auch modulunterstützt (automatisch) ermitteln lassen.
PraxWert gibt es bereits seit dem Jahre 1998 (PraxWert-1.0), ist somit seit über 20 Jahren im Einsatz!
Systemanforderungen
- min. Windows 7 / Microsoft Excel ab Version 2010 / Microsoft Word ab Version 2010
Weiterführende Informationen sowie eine Demo-Version erhalten Sie hier: