Aktuelle Informationen und Neuheiten: regelmäßig, professionell, direkt
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
heute erhalten Sie wieder die aktuellen „Praxis-News“ von den Herausgebern von „Praxis der Grundstücksbewertung“.
Hierin finden Sie wertvolle Praxis-Tipps zur Gesetzgebung, Rechtsprechung, zu aktuellen Urteilen, verschiedenen Seminarangeboten sowie Produktneuheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude!
Herbert Troff und Bernhard Bischoff
Ihre Wertermittlungsexperten
Gesetze / Richtlinien / Urteile

Neue Trassen zum beschleunigten Netzausbau
Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz -NABEG- hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe erhalten besondere Trassen der Energieversorgung festzulegen und damit die Anwendung des NABEG zu ermöglichen. Mit der Bekanntmachung über neue Trassen vom 12. November 2021 (BAnz AT 17-12-2021 B9) ist die Fortschreibung 2021 erfolgt. Die entsprechenden Trassen sind kartographisch nachgewiesen und werden zusätzlich verbal beschrieben. Es liegt auf der Hand, dass solche Trassen sich auf die Verkehrswerte betroffener Grundstücke auswirken.

Richtlinien zur Immobilienbewertung aufgehoben
Die ImmoWertV 2021 und die bisherigen Richtlinien zur Wertermittlung können nicht nebeneinander gelten, da es keine direkte Verbindung der Inhalte mehr gibt. Nach einem halben Jahr des Nebeneinanders hat nun das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWBS –
• die Bodenrichtwertrichtline,
• die Sachwertrichtlinie,
• die Vergleichswertrichtlinie,
• die Ertragswertrichtlinie und
• noch geltenden Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006
für gegenstandslos erklärt. Die Bekanntmachung des BMWBS vom 16. Dezember 2021 findet sich im Bundesanzeiger vom 31. Dezember 2021 (BAnz AT 31.12.2021 B11).
Im Rahmen der Modellkonformität mit erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte sind bei Nutzung der bestehenden erforderlichen Daten auch die jeweils zugrunde liegenden Richtlinien anzuwenden, Das gilt auch, wenn sie für die ImmoWertV 2021 nicht mehr gelten. Bei der Ableitung von neuen erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Indexreihen ist nur die ImmoWertV 2021 anzuwenden. Ob die Daten der Kaufpreissammlungen dann auch nur nach der ImmoWertV 2021 geführt werden dürfen (z.B. die WGFZ) ist nicht erwähnt worden.

Basiszinssatz unverändert
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01. Januar 2022 unverändert mit -0,88 % veröffentlicht (BAnz AT 29.12.2021 B6). Der Basiszinssatz wird u.a. zur Berechnung von Schuldzinsen benötigt.

Duldung eines Überbaus durch Wärmedämmung
Ein Grundstückseigentümer möchte sein Gebäude dämmen. Da es direkt auf der Grundstücksgrenze steht, kann die Maßnahme nur mit einem Überbau des benachbarten Grundstücks erfolgen. Wenn der Nachbar diese Überbauung nicht genehmigt, kann bei bestimmten gesetzlichen Regelungen der Landesgesetzgeber die Zulässigkeit regeln. Ein solcher Fall aus Nordrhein-Westfalen wurde vom BGH entschieden (Urteil vom 12. November 2021 – BGH V ZR 115/20).
Seminarangebote mit Autoren von Praxis der Grundstücksbewertung
Mai/Juni/Juli 2022
12.05.2022
Grundstücksbewertungen im ländlich Raum
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Martin Homes
18.05.2022
Grundstücksbewertung im ländlich Raum
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
01.06.2022 / 02.06.2022
Die Immobilienwertermittlung aus steuerlichen Anlässen
2 Halbtags-Webinare
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
08.06.2022 / 09.06.2022
Die neue ImmoWertV 2021 und zur ImmoWertA
2 Halbtags-Webinare
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
15.06.2022
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
Webinar
IfBS- Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
17.06.2022
Zu den speziellen Aspekten der Bodenwertermittlung (nach ImmoWertV2021)
Halbtagswebinar
IfBS- Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Martin Homes
22.06.2022
Hotel- und Gaststättenbewertung in Coronazeiten
Webinar
IfBS- Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
22.06.2022 / 23.06.2022
Immobilientransaktionen
Online-Seminar
MMC, Seminarleiter und Referent am 2. Tag: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
30.06.2022 / 02.07.2022
Baltic Valuation Conference -BVC-
Potsdam
BVS – Seminarleitung und Referent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
06.07.2022
Grundstücksbewertung im ländlich Raum
Hannover
vhw – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
19.07.2022
Die neue BelWertV 2021/2022
Halbtagswebinar
IfBS- Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Ostermann
19.07.2022 / 20.07.2022
Immobilientransaktionen
München
MMC, Seminarleiter und Referent am 2. Tag: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
Neuheiten/Vorschau
Herbert Troff
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien, 2. erweiterte Neuauflage, 2017
Die 1. Auflage dieses Buches aus dem Jahre 2015 hat eine lebhafte Aufnahme gefunden, so dass sie mittlerweile schon nach zwei Jahren vergriffen ist. Da die Erkenntnisse weiter fortgeschritten sind, der Gesetzgeber inzwischen mit dem neuen Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG 2017 – seit 1.1.2017 in Kraft) neue Regelungen hinsichtlich der Einspeisevergütungen für neu zu errichtende Anlagen vorgesehen hat, war eine Neubearbeitung des Buches notwendig. Die häufigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie.
Für Anlagen erneuerbarer Energien, die nach dem bisherigen Stromeinspeisegesetz 1990 und den EEG 2000 bis 2014 errichtet
wurden, gelten für die Bewertung die gesetzlichen Grundsätze und Verhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlagen, die in dieser neuen erweiterten 2. Auflage ebenso behandelt werden, wie für künftige neue Anlagen, die nach dem EEG 2017 errichtet werden.
Für künftige Anlagen ist ein Paradigmenwechsel bei den Einspeisevergütungen vorgenommen worden, nämlich keine Einspeisevergütungen nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG mehr für größere Anlagen, sondern sie werden durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in einem Bieterverfahren (Zuschlag erhält derjenige, der am Geringsten bietet) marktorientiert ermittelt.
Für das Sachverständigenwesen und für die Gutachterausschüsse sind hier neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien entstanden. Auch die Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen, eine Herausforderung an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Neu: PraxWert – 6.5 – Software zur Verkehrswertermittlung
seit Ende November 2021 ist die neue Version PraxWert – 6.5 verfügbar!
- mit allen Änderungen, die sich aus der ImmoWertV 2021 ergeben haben (seit 1.1.2022 in Kraft),
- sowie allen sonstigen Aktualisierungen von Datenreihen (u. a. Baupreisindizes; Sterbetafeln 2018/2020; Bewirtschaftungskosten ab 2022)
„PraxWert“ ist ein leistungsfähiges und einfach zu handhabendes Programm zur Wert-ermittlung von Grundstücken und zur Bewertung von Rechten und Belastungen, Zinseszins- und Rentenrechnung sowie zur Gutachtenerstellung nach der ImmoWertV auf der Basis von MS-Excel- und Word-Programmen.
Mit PraxWert kann man u.a. auch bei verschiedenen Gebäudearten (beispielsweise Einfamilienhaus 1.01 (KG, EG, voll ausgebautes Dachgeschoss) und 1.02 (KG, EG, nicht ausgebautes DG) den Gebäudemix auch modulunterstützt (automatisch) ermitteln lassen.
PraxWert gibt es bereits seit dem Jahre 1998 (PraxWert-1.0), ist somit seit über 20 Jahren im Einsatz!
Systemanforderungen
- min. Windows 7 / Microsoft Excel ab Version 2010 / Microsoft Word ab Version 2010
Weiterführende Informationen sowie eine Demo-Version erhalten Sie hier: