Das Wegerecht bezieht sich auf das Recht, ein bestimmtes Grundstück oder eine bestimmte Fläche zu durchqueren oder zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es handelt sich dabei um ein Nutzungsrecht, das einem Eigentümer gestattet, über das Land eines anderen zu gehen oder zu fahren, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen, das ansonsten nicht direkt zugänglich wäre.

Häufige Situationen, in denen Wegerechte auftreten können sind folgende:

  1. Dienstbarkeit: Ein Wegerecht kann durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch festgelegt sein. In diesem Fall hat der Eigentümer des begünstigten Grundstücks das ausdrückliche Recht, das Nachbargrundstück zu durchqueren.
  2. Gewohnheitsrecht: In einigen Fällen kann ein Wegerecht entstehen, wenn jemand über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Widerspruch oder Einspruch des Grundstückseigentümers das Land genutzt hat. Dies kann zu einem Gewohnheitsrecht führen, das in einigen Rechtssystemen anerkannt ist.
  3. Notwendiges Wegerecht: Ein notwendiges Wegerecht kann in Situationen gewährt werden, in denen ein Grundstück sonst nicht angemessen genutzt werden könnte, wenn es keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße oder einem anderen Weg gibt. Dies kann in der Regel durch die zuständige Behörde genehmigt werden.
  4. Erschließungsrecht: In einigen Fällen kann ein Wegerecht notwendig sein, um ein Grundstück zu erschließen, z.B. um es an die erforderlichen Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom und Abwasser anzuschließen.

Wenn ein Wegerecht besteht, muss es in der Regel im Gutachten oder im Grundbuchvermerk dokumentiert sein, damit es bei der Bewertung berücksichtigt werden kann.



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