Das Leitungsrecht in der Immobilien- und Grundstücksbewertung bezieht sich auf das gesetzliche Recht eines Dritten, wie einem Versorgungsunternehmen, Leitungen oder Infrastruktur (z. B. Stromkabel, Wasserrohre) auf einem privaten Grundstück zu verlegen und zu nutzen. Dieses Recht gewährt Zugang zum Grundstück und kann den Marktwert beeinflussen:

  1. Zugangsrecht: Das Leitungsrecht gestattet Dritten den Zugang zum Grundstück zur Installation, Wartung oder Reparatur von Leitungen.
  2. Eigentumsbeschränkung: Der Eigentümer behält das Grundstückseigentum, aber das Leitungsrecht beschränkt seine Nutzung und Verfügung über den betroffenen Bereich.
  3. Entschädigung: Im Normalfall erhält der Eigentümer eine Entschädigung für die Nutzung seines Grundstücks durch das Versorgungsunternehmen.
  4. Bewertungseinfluss: Das Leitungsrecht kann den Marktwert mindern, da es die Nutzungsmöglichkeiten und Verkaufsoptionen des Grundstücks beschränkt.
  5. Rechtliche Vereinbarungen: Das Leitungsrecht wird in rechtlichen Vereinbarungen festgelegt, die die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien regeln.
  6. Vererbbarkeit: In einigen Fällen kann das Leitungsrecht vererbt werden, sodass es nach einem Eigentümerwechsel weiterhin besteht.
  7. Beeinträchtigung der Bebauung: Das Vorhandensein von Leitungen kann die Bebauung des Grundstücks einschränken und Bauvorhaben komplexer gestalten.


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