Wertermittlung Praxis-News, 31. Juli 2023 – Herausgeber-Beitrag

Die obersten Finanzbehörden der Bundesländer haben zur Anwendung des Bewertungsgesetzes, kurz BewG, in der Fassung des Jahressteuergesetzes vom 16. Dezember 2022 Anwendungshinweise zur richtigen Anwendung der steuerlichen Bewertungsregelungen erlassen. Die neuen Anwendungen und ihre Hinweise finden sich auf der Website des Bundesfinanzministeriums als Download.
Zu beachten ist, dass diese Hinweise nicht für die Verkehrswertermittlung gelten, also auch nicht für den Nachweis des geringeren gemeinen Wertes in bestimmten Steuerverfahren. Eine Anwendung im Rahmen des Stichtagsprinzips oder ähnlicher Regelungen zur Verkehrswertermittlung ist damit nicht erfolgt.
Diese Informationen haben unsere Herausgeber von Praxis der Grundstücksbewertung, Bernhard Bischoff und Herbert Troff, für Sie recherchiert und zusammengestellt.
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Neuheiten/Vorschau
Herbert Troff
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
3. neubearbeitete, erweiterte Neuauflage, 2022
Durch staatlich geregelte Einspeisevergütungen nach den Erneuerbare-
Energien-Gesetzen (EEG) ist es zu einer sehr starken Zunahme
von Anlagen erneuerbarer Energien auf Grundstücken gekommen.
Außerdem sind aktuell durch die politischen Zielsetzungen im Jahre
2022 (beschleunigte Energieversorgung mit erneuerbaren Energien
bis zum Jahre 2030 mit 80 %), die neuen gesetzlichen Regelungen
des EEG 2023 sowie die weiteren Anwendungsgesetze erhebliche
Vorgabeänderungen entstanden, die bei Wertermittlungen zu berücksichtigen
sind.
In diesem Buch werden Grundstücke mit Windenergie-, Photovoltaik-
und Biogasanlagen sowohl von den Grundlagen der Anlagetechnik
als auch von der Bewertungssystematik und Bewertungsmodellen
betrachtet. Für das Sachverständigenwesen sind hier
neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung entstanden und die
Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen.

Bernhard Bischoff
ImmoWertV 2021
Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Das Fachbuch behandelt u. a.:
- die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung
- die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
- den Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten
- die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
- die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ
- die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
- die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben
- und vieles mehr …
