Das Erbbaurecht bezieht sich auf das dingliche Nutzungsrecht an einem Grundstück, das einem Erbbauberechtigten gestattet, auf dem Grundstück Gebäude zu errichten und zu nutzen, obwohl das Grundstückseigentum einem anderen gehört.

Bei der Bewertung eines Grundstücks mit Erbbaurecht wird der Wert normalerweise in zwei Hauptkomponenten aufgeteilt: den Wert des Erbbaurechts und den Wert des Grundstücks selbst. Der Wert des Erbbaurechts wird anhand der zukünftigen Erbbauzinsen und der verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags ermittelt. Je länger die Laufzeit, desto höher ist der Wert des Erbbaurechts, da der Erbbauberechtigte länger von der Nutzung profitieren kann. Umgekehrt mindert eine kürzere Laufzeit den Erbbaurechtswert.

Hinzu kommen Erbbauzinsen. Der Erbbauberechtigte zahlt normalerweise einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Die Höhe dieses Zinses kann je nach Vertrag variieren und hat direkten Einfluss auf den Wert des Erbbaurechts.

Die spezifischen Bedingungen im Erbbaurechtsvertrag, wie etwa Bauvorschriften oder die Möglichkeit von Erbbauzinserhöhungen, werden in die Wertermittlung einbezogen.



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