So können Sie sich von der DAkkS zertifizieren lassen – Wertermittlung Praxis-News, 28. August 2023

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Um zertifizierter Sachverständiger in der Immobilien- und Grundstücksbewertung zu werden, wird zumeist zwischen Antragstellern mit abgeschlossenem Studium und Antragstellern mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. langjähriger Berufserfahrung unterschieden. Diese müssen ihren Zertifizierungsantrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) einreichen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die DAkkS als nationale Akkreditierungsstelle hoheitlich tätig und unterliegt dem deutschen Verwaltungsrecht. 

Besonders entscheidend im Zertifizierungsprozess ist die Berufserfahrung des Antragstellers – nicht das angelernte Wissen, sondern die Anwendungskompetenz steht im Vordergrund. Antragsteller mit abgeschlossenem Studium müssen drei Jahre Berufserfahrung als Sachverständige in der Immobilienbewertung vorweisen. Ohne ein abgeschlossenes Studium, aber mit abgeschlossener Berufsausbildung ist es üblich, dass fünf Jahre Erfahrung in der Tätigkeit gefordert werden. Darüber hinaus erwarten die Zertifizierungsstellen Nachweise über einschlägige Fachkenntnisse (Seminare, Fortbildungen etc.).

Für die Zulassung zur Prüfung müssen für verschiedene Zertifizierungsbereiche unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden. Je nach Zertifizierungsstelle und Zertifizierungsbereich müssen mindestens drei, maximal sechs Gutachten eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten, dass mindestens zwei Gutachten eine wertbeeinflussende dingliche Belastung oder eine öffentlich-rechtliche Belastung oder Begünstigung enthalten. In anderen Zertifizierungsbereichen können darüber hinaus zusätzliche Beleihungswertgutachten verlangt werden. Die Formalia fordern, dass die Gutachten selbstverfasst und nicht älter als zwei Jahre sind. 

Ein Mitglied des Prüfungsausschusses kontrolliert die Eignung der eingereichten Gutachten nach einheitlich erarbeiteten Vorgehensweisen. Um die Zertifizierungsprüfung zu bestehen, erwarten die meisten Zertifizierungsstellen 70 Prozent der zu erreichenen Punkte. Durch die Nicht-Erfüllung von K.-o.-Kriterien können jedoch eingereichte Gutachten auch direkt abgewiesen werden. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Nach der Abnahme der Gutachten erfolgen sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung. 

Die schriftliche Prüfung besteht i.d.R. aus drei Teilen. Zu erbringen sind zwei Wertermittlungen nach vorgegebenen Sachverhalten. Des Weiteren muss eine Plausibilitätsprüfung eines fehlerhaften Wertgutachtens durchgeführt und die Bearbeitung von Einzelfallfragen bezüglich unterschiedlicher Themen des Prüfstoffverzeichnisses diskutiert werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling in jedem Einzelteil mindestens 50 Prozent und im Durchschnitt aller Teile mindestens 70 Prozent der möglichen Punkte erreicht hat. 

Die mündliche Prüfung beruht auf dem von der Zertifizierungsstelle erstellten Fragenkatalog. Nach 30 Minuten Einzelprüfung ist die Prüfung bestanden, wenn auch hier 70 Prozent der zu erreichenden Gesamtpunktzahl erzielt wurden. 

Vorteile für den DAkkS-zertifizierten Immobiliengutachter bestehen darin, dass die Reputation der eigenen Person bzw. des Unternehmens gesteigert wird. Potenzielle Kunden vertrauen auf die staatlich regulierte Zertifizierung und bemessen dieser einen hohen Qualitäts- und Rechtschaffenheitsanspruch zu. Jedoch ist der Begriff “Zertifizierung” im Sachverständigenwesen nicht gesetzlich geschützt. Der dadurch zum Teil inflationäre Gebrauch der Bezeichnung “zertifiziert” erschwert die angemessene Darstellung der Qualifikationen der Zertifikatsinhaber. 

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Neuheiten/Vorschau

Herbert Troff

Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien

3. neubearbeitete, erweiterte Neuauflage, 2022

Durch staatlich geregelte Einspeisevergütungen nach den Erneuerbare-
Energien-Gesetzen (EEG) ist es zu einer sehr starken Zunahme
von Anlagen erneuerbarer Energien auf Grundstücken gekommen.
Außerdem sind aktuell durch die politischen Zielsetzungen im Jahre
2022 (beschleunigte Energieversorgung mit erneuerbaren Energien
bis zum Jahre 2030 mit 80 %), die neuen gesetzlichen Regelungen
des EEG 2023 sowie die weiteren Anwendungsgesetze erhebliche
Vorgabeänderungen entstanden, die bei Wertermittlungen zu berücksichtigen
sind.
In diesem Buch werden Grundstücke mit Windenergie-, Photovoltaik-
und Biogasanlagen sowohl von den Grundlagen der Anlagetechnik
als auch von der Bewertungssystematik und Bewertungsmodellen
betrachtet. Für das Sachverständigenwesen sind hier
neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung entstanden und die
Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen.


Bernhard Bischoff

ImmoWertV 2021

Das ist neu bei der Immobilienbewertung

Das Fachbuch behandelt u. a.:

  • die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung
  • die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
  • den Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten
  • die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
  • die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ
  • die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
  • die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben
  • und vieles mehr …

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