Praxis der Grundstücksbewertung liefert umfangreiche und stets aktuelle Informationen rund um das Thema Grundstücksbewertung. Hier finden Sie alle Informationen über unsere Fachbücher rund um das Thema Immobilienbewertung.

Alle unsere Fachbücher finden Sie auch in unserem Gesamtprogramm aufgeführt:



ImmowertV 2021

Der Autor Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff gibt in diesem Fachbuch eine kompakte Vorstellung der neuen Wertermittlungsvorschriften der ImmoWertV 2021. Folgende Änderungen und Neuerungen werden u.a. behandelt:

  • die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
  • die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
  • und vieles mehr…


Wertminderungen und Minderwert

Theorien zur Beurteilung und Berechnung:

  • Die Richtlinie des BVSK zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung für Kraftfahrzeuge (Harald Brockmann)
  • Die objektive Wertminderung von beschädigten Kraftfahrzeugen (Dr. Wolfgang Pfeffer)
  • Unverbindliche Kriterien für die Ermittlung der Wertminderung an Kunstobjekten im Teilschadensfall (GDV)
  • Wertminderungen bei Porzellan und Fayence – Kunstwerke, Kunsthandwerk oder Dekoration? (Angela Gräfin von Wallwitz)


Bewertung von Grundstücken mit Anlagen

erneuerbarer Energien

In diesem Fachbuch werden Grundstücke sowohl von den Grundlagen der Anlagetechnik als auch von der Bewertungssystematik und Bewertungsmodellen betrachtet. Nach einem Beitrag zur Energiewende in Deutschland, werden folgende Grundstücke bewertet:

  • Grundstücke mit Windenergieanlagen
  • Grundstücke mit Photovoltaikanlagen
  • Grundstücke mit Biogasanlagen (BGA)


Praxishilfe Wertermittlung

Das Fachbuch „Praxishilfe Wertermittlung – im Rahmen des besonderen Städtebaurechts” – mit über 70 Beispielen – Praxishilfe für die Wertermittlung im Rahmen der Maßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht sein.

Es gibt Auskunft über die einzelnen Verfahren und deren Verknüpfungen. Auf diese Weise entsteht ein Leitfaden für beteiligte Gemeinden, Maßnahmeträger, Gutachterausschüsse und Sachverständige, aber auch für betroffene Eigentümer, Investoren und deren Vertreter.