Aktuelle Informationen und Neuheiten: regelmäßig, professionell, direkt
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
heute erhalten Sie wieder aktuelle „Praxis-News“ von den Herausgebern von „Praxis der Grundstücksbewertung“.
Hierin finden Sie wertvolle Praxis-Tipps zur Gesetzgebung, Rechtsprechung, zu aktuellen Urteilen
sowie verschiedenen Seminarangeboten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude!
Herbert Troff und Bernhard Bischoff
Ihre Wertermittlungsexperten
Gesetze / Richtlinien / Urteile

ImmoWertV 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet
Als im Sommer 2020 die erste Anhörung zur Novelle der ImmoWertV der Fachwelt der Immobilienbewertung erfolgte, war das Echo auf den Entwurf sehr umfangreich und sehr häufig ablehnend. Geplant war die ImmoWertV-Novelle zum 1. Januar 2021 in Kraft treten zu lassen. Das hat sich nicht so entwickelt. Nach einer weiteren Anhörung ist nun die ImmoWertV durch Kabinettsbeschluss und Beschluss des Bundesrates verabschiedet worden.
Die ImmoWertV 2021 vom 14. Juli 2021 wurde am 19. Juli 2021 verkündet (BGBl. I S. 2805) und wird am 01. Januar 2022 in Kraft treten. Es bleibt nicht so viel Zeit. Hier stehen alle erforderlichen Dokumente einschließlich der Begründung aus der Bundesratsdrucksache 407/21 zum Download bereit.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Stichtag für die Bodenrichtwerte verändert auf den 1. Januar
Im BauGB ist der Stichtag für die Wertermittlung der Bodenrichtwerte mit dem Ende des Kalenderjahres in §196 BauGB definiert. Viele Gutachterausschüsse haben davon abweichend schon seit Jahren regelmäßig den 1. Januar des Kalenderjahres als Wertermittlungsstichtag geführt. Dem ist jetzt das BauGB gefolgt. Durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGB l. I S. 1802 ist als lfd. Nr. 18 diese Änderung vorgenommen worden
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Sterbetafel 2018/2020 und Periodensterbetafel veröffentlichet
Das Statistische Bundesamt hat die neue Sterbetafel 2018/2020 im Juli 2021 veröffentlicht.
Diese können Sie hier kostenlos u.a. heruntergeladen.
Seminarangebote mit Autoren von Praxis der Grundstücksbewertung
Oktober/November/Dezember 2021
06.10.2021
Grundstücksbewertung im ländlich Raum
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
06./07.10.2021
Plausibilisierung und Revision von Verkehrswertgutachten
Webinar (2x halbtags)
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
15.10.2021
Die ImmoWertV 2021 im Kontext der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Ostermann
15.10.2021
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer
Energien
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
15.10.2021
Das ist neu bei der ImmoWertV 2021
Tagungsort: Magdeburg
Bausachverständige Sachsen-Anhalt
Tagungsreferent: Bernhard Bischoff
18.10.2021
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Bremen (13–17 Uhr)
BVS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
18./19.10.2021
Die neue ImmoWertV 2021 und zur ImmoWertA
Webinar (2x halbtags)
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
21.10.2021
Hotel- und Gaststättenbewertung in Coronazeiten
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
22.10.2021
Rechte und Belastungen im Rahmen der Markt- und
Beleihungswertermittlung
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Ostermann
27./28.10.2021
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Frankfurt und Bamberg (jeweils 13–17 Uhr)
BVS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
Vorträge beim Hybrid-Seminar Wertermittlung nach dem BauGB
IfS Berlin
03.11.2021
Steuerliche Kaufpreisaufteilung nach dem BFH-Urteil vom
21.07.2020
Dipl.-Ing. Andreas Jardin
04.11.2021
Novellierung ImmoWertV 2021
Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
08./11./15./17.11.2021
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Halle a.d. Saale, Erfurt, Dresden und Mainz
(jeweils 13–17 Uhr)
BVS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
17.11.2021
Hotel- und Gaststättenbewertung in Coronazeiten
Webinar
SVK – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
18.11.2021
Die ImmoWertV 2021 im Kontext der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung
Webinar
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Ostermann
19.11.2021
Immobilientransaktionen
Tagunsort: Köln
MC – Tagungsreferent: Dipl-Ing. Bernhard Bischoff
22.11.2021
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Berlin (13–17 Uhr)
BVS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
24.11.2021
Wertermittlung im ländlichen Raum
Tagungsort: Köln
vhw – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Herbert Troff
25.11.2021
Das ist neu bei der ImmoWertV 2021
Tagunsort: Magdeburg
iA – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
26./29.11.2021:
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Münster und Berlin (jeweils 13–17 Uhr)
BVS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
01./02.12.2021
Die neue ImmoWertV 2021 und zur ImmoWertA
Webinar (2x halbtags)
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
02.12.2021
Trainingslager ImmoWertV 2021
Tagungsort: Stuttgart
BVS – Tagungsrefernt: Bernhard Bischoff
07.12.2021
Das ist neu bei der ImmoWertV 2021
Webinar
ZIA – Tagungsreferent: Bernhard Bischoff
14./15.12.2021
Die neue ImmoWertV 2021 und zur ImmoWertA
Webinar (2x halbtags)
IfBS – Tagungsreferent: Dipl.-Ing. Andreas Jardin
Vorstellungen
Bernhard Bischoff
ImmoWertV 2021
Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Das Fachbuch behandelt u.a.:
• die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung
• die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
• der Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten
• die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
• die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ
• die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
• die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben
• und vieles mehr …

Herbert Troff
Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien
- erweiterte Neuauflage, 2017
Die 1. Auflage dieses Buches aus dem Jahre 2015 hat eine lebhafte Aufnahme gefunden, so dass sie mittlerweile schon nach zwei Jahren vergriffen ist. Da die Erkenntnisse weiter fortgeschritten sind, der Gesetzgeber inzwischen mit dem neuen Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG 2017 – seit 1.1.2017 in Kraft) neue Regelungen hinsichtlich der Einspeisevergütungen für neu zu errichtende Anlagen vorgesehen hat, war eine Neubearbeitung des Buches notwendig. Die häufigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie.
Für Anlagen erneuerbarer Energien, die nach dem bisherigen Stromeinspeisegesetz 1990 und den EEG 2000 bis 2014 errichtet
wurden, gelten für die Bewertung die gesetzlichen Grundsätze und Verhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlagen, die in dieser neuen erweiterten 2. Auflage ebenso behandelt werden, wie für künftige neue Anlagen, die nach dem EEG 2017 errichtet werden.
Für künftige Anlagen ist ein Paradigmenwechsel bei den Einspeisevergütungen vorgenommen worden, nämlich keine Einspeisevergütungen nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG mehr für größere Anlagen, sondern sie werden durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in einem Bieterverfahren (Zuschlag erhält derjenige, der am Geringsten bietet) marktorientiert ermittelt.
Für das Sachverständigenwesen und für die Gutachterausschüsse sind hier neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien entstanden. Auch die Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu
bewältigen, eine Herausforderung an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Herbert Troff
Gutachtenbeispiele zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken
Sonderausgabe 2021
Wie in jedem Jahr erscheint der Sonderband mit Beispielgutachten zur Verkehrswertermittlung noch in diesem Jahr. Die Beispielgutachten bearbeiten folgende Wertermittlungsfälle:
• Gutachten zu einer Enteignungsentschädigung(Obergutachten) für die Entwicklungsstufe Bauerwartungsland für gewerbliche Nutzungen im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme
• Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks, bebaut mit einem Einzelhandelsobjekt (Discounter)
• Gutachten über den Einfluss eines Wegerechts auf den Verkehrswert der beiden betroffenen Grundstücke und die Höhe einer marktüblichen Wegerente zu diesem Recht in zwei Varianten
• Gutachten über das Grundstück mit kirchlicher Nutzung und Wohnungen mit zukünftiger Aufgabe der religiösen Nutzung Die Gutachten werden anonymisiert mit dem vollständigen Text als Beispiele für die tägliche Wertermittlungspraxis vorgestellt. Autoren sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder Gutachterausschüsse.

Herbert Troff, Bernhard Bischoff
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